AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen sowie Auftragserteilungen zwischen
Siba Film©, privaten Personen und Firmen. Ein Vertrag mit Siba Film© kommt erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen und Bestätigung dieser, durch den Kunden zustande.

PREISE - ZAHLUNG - FÄLLIGKEIT
Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Anzahlung von mind. 50% des vereinbarten Preises. Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.

EIGENTUMSVORBEHALT
Siba Film© behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

RECHTE UND PFLICHTEN
Der Kunde hat das Recht auf Erhalt im Vertrag gekennzeichneten Dienstleistungen, die im vollen Umfang vorgelegt werden. Im Falle einer Nichtwahrnehmung des Termins, welche auf das Verschulden von Siba Film© zurückzuführen ist, wird die gesamte Summe inbegriffen der Anzahlungen zurückerstattet.
Ist es Siba Film© aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Kunde
auf Schadenersatzforderungen.
Beim Ausfall des Video-Termins, welcher auf das Verschulden des Kunden zu beziehen ist, bleibt die Anzahlung als Ausfalls Honorar bei Siba Film©.
Bei nur teilweiser oder vollständiger Nichtbezahlung bleibt das Endprodukt bis zum vollständigen Ausgleich im Eigentum von Siba Film©. Nach der vollständigen Bezahlung räumt Siba Film© dem Kunden ein unwiderrufliches und ausschließliches Nutzungsrecht an allen Endprodukten ein (Exklusivrecht).
Die Verwertungsrechte und das Copyright verbleiben bei Siba Film©.
Unter Umständen sind auch bei privaten Filmaufträgen (z.B. Hochzeit) gewisse behördliche urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen und sich entsprechende Genehmigungen für Objekte (Drehgenehmigung), Bild und Ton einzuholen.

Der Kunde bestätigt, dass die von ihm für eine Videoproduktion zur Verfügung gestellten Bild- und Tonaufnahmen (z.B. eigene Videoaufnahmen, Fotos) frei von Rechten Dritter sind bzw. diesem die (ggf. schriftliche) Erlaubnis für die Verwendung für das in seinem Auftrag produzierte Video, bzw. für Kopien Anfertigen, vorliegt.
Der Kunde bestätigt hiermit, dass alle an der Veranstaltung beteiligten Personen eine Verzichtserklärung auf die Vergütungsansprüche bez. der Verwertung bzw. Veröffentlichung des aufgenommen Audio- und Videomaterials einhergehend mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen abgegeben haben.
Der Kunde erklärt sich bereit, dass Endprodukt ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist nur nach Rücksprache
mit Siba Film© gestattet. Im Rahmen der privaten Nutzung können von dem USB-Stick/DVD/BLURAY uneingeschränkt Abzüge für Familie und Freunde hergestellt werden.
Weiterhin übernimmt Siba Film© für rechtliche Konsequenzen (z.B. Musikrechte/ AKM-Gebühren), die durch die eigenständige Veröffentlichung
auf nicht passwortgeschützten Webseiten erfolgen, keine Haftung. Dies betrifft nur die kommerzielle Nutzung seitens des Kunden, sprich die Nutzung des Trailers & Films zu kommerziellen Zwecken.

REISE UND NÄCHTIGUNGSKOSTEN
Ab einer Entfernung von 300 km benötigt Siba Film© eine Übernachtungsmöglichkeit.
Dieses kann vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder durch Siba Film© selber gebucht werden. Die anfallenden Kosten übernimmt der Kunde. Die Notwendigkeit einer Übernachtung wird durch Siba Film© eingeschätzt und vorab mit dem Kunden besprochen.

DROHNENNUTZUNG
Bei der Buchung einer Luftdrohne wird drauf hingewiesen, dass die Drohne nur in den von GPS zugelassenen Arealen abheben kann. Dies ist besonders in der Nähe von Flughäfen (mindestens 1,5 km Abstand) und diversem kontrollierten Raum zu beachten. Die Flüge über Menschenmengen sind nicht gestattet. Von Wohnhäusern sollte stets ein Mindestabstand i.H.v. 100 Meter eingehalten werden.

MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Siba Film© alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Hiermit sind die Informationen bezüglich der Zeiten, Ortschaften und Besonderheiten der Veranstaltungen gemeint. 

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🅆🄺🄾 Mitglied der Film- und Musikwirtschaft der Wirtschaftskammer Niederösterreich.